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Finanzierung:
Baufinanzierung
Bei Hypothekenkrediten ist für die Banken vor allem der Wert
der Immobilie entscheidend für die Kreditgewährung. Sie dient
als Pfand, das die Bank notfalls per Zwangsversteigerung
verwerten kann, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr
zahlt. Dieses Gläubigerrecht wird durch eine im Grundbuch
eingetragenes Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrags
gesichert.
Ob und in welcher Höhe eine Immobilie finanziert, hängt
entscheidend vom Beleihungswert ab. Das ist der wert, der nach
Schätzung der Bank unabhängig von kurzfristigen Markttendenzen
zu erzielen ist. Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern
orientiert sich die Schätzung am Sachwert der Immobilie. Dieser
entspricht dem Bodenwert zuzüglich der für ein Bauwert gleicher
Größe, Ausstattung und Lage angemessenen Herstellungskosten,
die um Abschläge für das Alter und eventuelle Baumängel und
schäden gekürzt werden. Zur Sicherheit werden dann noch
je nach Objekt zusätzliche Wertabschläge zwischen 10 und 30
Prozent vorgenommen. Bei Eigenheimen unterschreitet der
Beleihungswert deshalb den gezahlten Kaufpreis oder die Summe aus
Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten in der Regel um 10 bis 20
Prozent.
Bei Mietshäusern steht dagegen der Ertragswert im Vordergrund.
Der Beleihungswert vermieteter Immobilien wird daher vor allem
aus den nachhaltig erzielbaren Mieterträgen abgeleitet.
Beleihungsgrenze
Die Höhe des Beleihungswertes steckt den Rahmen ab, in dem
sich die Bank an der Finanzierung beteiligt. Banken und
Sparkassen finanzieren in der Regel bis zu 80 Prozent des
Beleihungswertes, bei höher persönlicher Bonität ist auch eine
Vollfinanzierung möglich.
Günstige Kredite werden bis einer 60%-Grenze gewährt. Bei
höheren Finanzierungsquoten verteuert sich in der Regel der
Zinssatz um etwa ein Viertel bis zum einem halben Prozent.
In der Vergangenheit kam es speziell in den neuen Ländern bei
fremdvermieteten Objekten zu Überfinanzierungen der Banken, mit
der Folge, das zum Teil die Zins- und Tilgungsraten die
Mieteinnahmen überstiegen haben.
Beispielrechnung:
| Kaufpreis (+ Nebenkosten) = Gesamtkosten Bodenwert Gebäudewert + Bodenwert = Beleihungswert Maximaler Kredit bei 60%
Beleihungsgrenze (Realkredit) |
204.517,- Euro 10.226,- Euro = 214.743,- Euro 128 Euro/qm
+ 51.129,- Euro = 173.839,- Euro 104.304,- Euro |
(c) copyright J.Schmidt - Übernahme von Text, Grafiken und Scripts ist nicht zulässig. 24. Januar 2004