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Finanzierung:

Bausparen, Geld und Recht

Die  Steuerreform ist schon ein Fakt. Jetzt kommt die Rentenreform. Ministers Riesters Konzept ist umstritten, weil jene, die heute in Ruhestand gehen, ungeschoren davon kämen, die Jüngeren die Bürde trügen. Fest steht, dass das neue Konzept ohne privates Sparen nicht auskommt. Umsichtige Anleger entscheiden sich für zum Kauf einer Immobilie, risikofreudigere – für ein Bausparkonto.

Ein Kauf ist am Anfang mit Mehraufwand verbunden, zahlt sich aber in zehn Jahren aus. Und Sie bezahlen weniger Zins und Tilgung als Sie für die Miete aufbringen müssten. Positive Auswirkung für ein Vermieter hat die Wertsteigerung.
Ein Bausparvertrag ist ein sicherer Weg zur eigenen Immobilie. Zum Beispiel wachsen 300 Mark monatlich in acht Jahren auf  29 000 Mark an. Der Bausparvertrag kann auch zur Altersvorsorge genutzt werden – z.B. um Haus oder Wohnung zum Ruhestand altersgerecht umzubauen oder um sich in eine Service-Wohnanlage einzukaufen. Wer auf einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt für Sparleistungen biss zur Höhe von 1000/ 2000 Mark (ledig/ verheiratet) 10% Wohnungsbauprämie vom Staat. Das zu versteuernde Einkommen darf 50 000/ 100 000 DM nicht übersteigern.

Aktien und Fonds sind eine Möglichkeit, die auch Risiken mitbringt. Wichtig für Sie ist, wie Sie von der Miete wegkommen können. Nach Objekt  und Größe haben Sie dann im Monat zwischen 700 und 1500 Mark mehr.
Bauherren und Käufer erhalten 8 Jahre lang Eigenheimzulage, wenn die Summe der Einkünfte im Fertigstellungs-/ Kaufjahr nicht mehr als 160 000 DM/ 320 000 DM beträgt. Mit jedem Kind erhöht sich die Grenze um 60 000DM. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie die Wohnung selbst nutzen oder Verwandten kostenlos überlassen.

Außer dem Verkauf gibt es auch weitere Verwertungs-Optionen. Zum Beispiel: Sie geben Haus/ Wohnung auf Rentenbasis an ihre Kinder weiter und behalten sich ein lebenslanges Wohnrecht.
Eine Hypothek aufzunehmen ist auch denkbar. Dann entscheiden sich später Ihre Erben ob sie die Schulden auszahlen oder das Haus verkaufen. Umgekehrte Hypothek heißt, sie verkaufen Ihr Haus, bleiben aber darin wohnen und lassen sich den Gegenwert für Ihren Lebensunterhalt auszahlen – meist über eine Versicherung. Die Rückzahlung erfolgt aus dem Objekterlös nach Ihrem Tod.

Noch ein Vorteil haben Eigenheimbesitzer gegenüber anderen Anlegern. Sie können Ihr selbstgenutztes Haus zur Aufbesserung der Rente verkaufen, ohne Spekulationssteuer zu bezahlen. Der Verkauf bleibt innerhalb von zehn Jahren nach Kauf auch dann steuerfrei, wenn Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren Selbstnutzer waren.

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(c) copyright J.Schmidt - Übernahme von Text, Grafiken und Scripts ist nicht zulässig. 24. Januar 2004