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Finanzierung

Die günstigsten Baugelder

Die Fördermittel für die Berliner

Die monatliche Belastung

Darlehen von der IBB:

Die IBB Berlin gibt Darlehen für neugebaute Wohnungen.

Die förderfähigen Summen hängen von der Haushaltsgröße ab und liegen zwischen 180.000.- für eine Person bis 360.000.- für einen Vier-Personen-Haushalt. Die Zinssätze betragen je nach Einkommen und Kinderzahl zwischen null und fünf Prozent. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt bei einem Jahresbrutto-Einkommen bis 76.000 Mark zwei Prozent für ihr Darlehen bei l14500 bis 214000 Mark steigt der Zins auf 4.5. Festgeschrieben wurden die Konditionen zwischen 8 und 20 Jahren.

Für l999 stehen noch für 430 Millionen Fördermittel zur Verfügung.

Infos: IBB, Bundesallee 210, Tel. 030-21252660 oder 2858, Sprechzeiten Mo-Mi 8 bis 15 Uhr Do 8 bis l8 Uhr, Fr. 8 bis 13 Uhr.

Kredit von der KfW

Für junge Familien gibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau attraktive Konditionen für Neubau und
Moderniesierung.

Ein Zehnjahreskredit kostet derzeit 4.6 Prozent nominal (effektiv: 4.68 Prozent). Für ein
Fünfjahresdarlehen sind niminal 3.85 Prozent zu zahlen. Die aktuellen Konditionen können
per Telefon abgefragt werden. unter 069/74313900. Info 030 20264553.

Geld vom freien Markt:

Im Markdurchschnitt liegt der nominale Zinssatz bei niedrigen 3.96 bis 4.33 Prozent und der effektive zusätzlich plus 0.10 Prozent jeweils für 5 Jahre.

Auskunft über die neuesten Konditionen mit Vergleichen - E- Mail über Verlag biz@biz-bau.de

Advance Bank 1803330055

Berlin Hyp 030 25999-0, Finanzpool Girnt 0208308950

Kauf der einstigen Mietwohnung:

Wer heute seine monatliche Miete von 1.500 ohne Nebenkosten lieber für Zins und Tilgung ausgeben will, konnte demnach ein Darlehen in Höhe von 300.000.- aufnehmen. Der Kredit wäre dann im Juli 2036 zurückbezahlt.

Beispielrechnungen zeigen daß bei einem Kauf einer Vier-Zimmer-Wohnung von 100 qm ein Kaufpreis einschl. Nebenkosten von DM 282.000 zu zahlen sind. Der monatliche Kredit kostet dann 1.163 Mark.

Staatliche Fördermittel:

In den ersten acht Jahren erhält eine Familie mit zwei Kindern je 5.500 Mark Zulage, das entspricht einem Zuschuß von jährlich insgesamt 64.000 Mark. Voraussetzung für die staatliche gewährte Eigenheimzulage ist, daß die Einkünfte im Antrags- und im Vorjahr bei Alleinstehenden 240.000 und bei Verheirateten 480.0000 nicht überschreiten darf.

Die monatliche Zinsbelastung verringert sich somit um den staatlichen Zuschuß.

Zusätzliche - Info und Finanzierungsbeispiele - Berechnungen über Verlag biz@biz-bau.de

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(c) copyright J.schmidt  - Übernahme von Text, Grafiken und Scripts ist nicht zulässig. 24. Januar 2004