Neue Energieeinsparverordnung auf Neubauten und Bestand

Die neue Energieeinsparverordnung gilt für alte und neue Gebäude. Bei der Bewertung wird nicht mehr die Heizung oder die Wärmedämmung der Wände gesondert berechnet, ausschlaggebend ist vielmehr die gesamte Energiebilanz des Hauses. Dies bedeutet, dass auch im Gebäudebestand umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig werden.

Bis Ende 2006 müssen alle Häuser nachgerüstet werden Allein rund zwei Millionen Heizungsanlagen werden bis dahin ausgetauscht und jede oberste Geschossdecke muss gedämmt werden.

Der so genannte Wärmedurchgangskoeffizient darf nur noch 0,3 Watt pro Quadtratmeter/Kelvin betragen. Diese Angabe ist aber nur als Richtwert zu sehen. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer die bereits über eine moderne Heizungsanlage oder über eine solarthermische Anlage zur Warmwassererzeugung verfügen, gar nicht umrüsten müssen.

Die neue Verordnung weist eine Vielzahl von Alternativen auf, die alle miteinander verrechnet werden können. So kann beispielweise bei einer sehr guten Heizung dann auf eine hundertprozentige Wärmedämmung bei den Wänden verzichtet werden. Das Ergebnis ist entscheidend.

Neu an der Energieeinsparverordnung ist auch die Tatsache, dass bei neuen Häusern eine Messung im Rohbauzustand durchgeführt werden muss, ob auch die entsprechende Werte eingehalten werden. Schließlich muss den Handwerkern bei schlechter oder ungenügender Arbeit die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.

Eine Liste ist im Internet unter www.blowerdoor.de abrufbar.
30 Prozent weniger Energie sollen Neubauten künftig verbrauchen, mit einer Kombination
aus verbesserter Wärmedämmung, moderner Heizungstechnik und vor allem verstärkter Nutzung der Sonnenenergie.

Weiter Information im Internet unter

www.enev-online.de                                     www.kfw.de

www.agv.de                                                  www.blowerdoor.de

oder  Anfrage an Verlag 

Zurück