Rentenreform: Wie der Staat die Immobilie fördert

Der Staat unterstützt auch den Kauf einer eigengenutzten Immobilie als Altersvorsorge. Das funktioniert so:
Schritt 1: Ansparen
Zunächst einmal sparen Sie ein einem Vorsorge-Produkt Ihre Beiträge und die Zuschüsse an.

Schritt2: Entnehmen
Haben Sie mindestens 10.000 Euro zusammen können Sie das Geld entnehmen und zum Kauf einer Immobilie verwenden. Allerhöchstens dürfen Sie 50.000 Euro (100.000.Mark) entnehmen, mehr ist nicht erlaubt.

Schritt 3: Zurückzahlen
Spätestens zwei Jahre nach der Entnahme müssen Sie damit beginnen, das entnommene Geld in Raten zurückzuzahlen. Bis zum Rentenbeginn muss das Geld wieder auf dem Konto sein. Parallel dazu können Sie weitere Vorsorge-Beiträge leisten und dafür den Zuschuss kassieren. Können oder wollen Sie das Geld nicht mehr zurückzahlen, müssen Sie es sofort versteuern und dem Staat die Fördergelder zurückerstatten. Das gilt auch, wenn Sie das Haus verkaufen und den Erlös nicht wieder in eine neue Immobilie oder in das Vorsorge-Konto stecken.

Diese Zulagen zahlt der Staat:

Jahr                             Geförderter Sparbetrag            Zulage je Pers.                Zulage je Kind

2002-2003                              1%                                            75.-                             90.-
2004-2005                              2%                                          150.-                           180.-
2006-2007                              3%                                          225.-                           270.-
ab 2008                                   4%                                          300.-                           360.-

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