Rentenreform: Wie der Staat die Immobilie fördert
Der Staat unterstützt
auch den Kauf einer eigengenutzten Immobilie als
Altersvorsorge. Das funktioniert so:
Schritt 1: Ansparen
Zunächst einmal sparen Sie ein einem
Vorsorge-Produkt Ihre Beiträge und die Zuschüsse an.
Schritt2:
Entnehmen
Haben Sie mindestens 10.000 Euro zusammen
können Sie das Geld entnehmen und zum Kauf einer Immobilie verwenden.
Allerhöchstens dürfen Sie 50.000 Euro (100.000.Mark)
entnehmen, mehr ist nicht erlaubt.
Schritt 3:
Zurückzahlen
Spätestens zwei Jahre nach der Entnahme
müssen Sie damit beginnen, das entnommene Geld in Raten zurückzuzahlen. Bis
zum Rentenbeginn muss das Geld wieder auf dem Konto sein. Parallel dazu
können Sie weitere Vorsorge-Beiträge leisten und dafür den Zuschuss
kassieren. Können oder wollen Sie das Geld nicht mehr zurückzahlen, müssen
Sie es sofort versteuern und dem Staat die Fördergelder zurückerstatten. Das
gilt auch, wenn Sie das Haus verkaufen und
den Erlös nicht wieder in eine neue Immobilie oder in das Vorsorge-Konto
stecken.
Diese Zulagen zahlt der Staat:
Jahr Geförderter Sparbetrag Zulage je Pers. Zulage je Kind
2002-2003
1%
75.-
90.-
2004-2005
2%
150.-
180.-
2006-2007
3%
225.-
270.-
ab 2008
4%
300.-
360.-