Auslandsimmobilien - Spanien

Viva Espana

Die einen lieben, die anderen hassen sie. Die Costa Brava, die Costa del Sol
oder Mallorca und Ibiza polarisiert die sonnenhungrige Gemeinde der deutschen
Urlauber. Eines ist sicher. Der Freund einer Ferienimmobilie findet hier auf jeden
Fall das ein oder andere Schnäppchen.

Objekt der Begierde: die spanische Finca



Besonderheiten:
Wer in Spanien ein Haus oder eine Wohnung Kaufen möchte, sollte auf jeden Fall vorher Checken, ob das Objekt vermietet ist, denn Mieter haben in Spanien umfangreiche Rechte.
Falls eine Maklerprovision anfällt, achten Sie darauf, daß Sie dem Verkäufer belastet wird.
Können Sie die Provision nicht auf den Verkäufer abwälzen, dann sollte sie keinesfalls mehr als sieben Prozent betragen.

Vorsicht Unterschrift:

Sie sollten den Kaufvertrag erst dann unterzeichnen, wenn alle Details ausgehandelt sind.
Denn: Schon ein privater schriftlicher Kaufvertrag ist auf der Halbinsel bindend.

Der Contrato Privado:

Im privaten Kaufvertrag ist die Beschaffenheit der Immobilie definiert, sind die Zahlungs-
konditionen und die mögliche Begleichung noch ausstehender Steuern sowie anfallender
Übertragungskosten fixiert. Ferner legen die Parteien in diesem Papier den Übergabezeit -
punkt und die Übernahme des Honorars fest.

Aras:

Eine Vereinbarung über Reugeld, beide Seiten sichern sich dadurch ab, ist jederzeit mög -
lich. Zahlt beispielweise der Käufer den Restbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
geht die Anzahlung an den Verkäufer, ohne daß der Käufer das Grundstück erhält.
Wird das Objekt allerdings während der Frist an einen Dritten verkauft, so muß der Ver -
käufer an den jetzt benachteiligten, weil hintergangenen Käufer die doppelte Anzahlung
zurückzahlen.

Notar:

Wenn der Contrato Privado ausgehandelt ist, wird der Notar eingeschaltet, der die Besitzver -
hältnisse und Belastungen per Grundbuchauszug überprüft. Nach Anfordern des Grundbuch -
auszuges ist das Grundbuchamt verpflichtet, den Notar während einer Frist von zehn Tagen
per Fax von jeglicher Änderung der Grundbuchsituation zu informieren. Innerhalb dieser
Zehn-Tage Frist wird der notarlielle Vertrag geschlossen und das Eigentum geht auf den
Käufer über, der Verkäufer erhält allerdings auch sein Geld. Am Tag der Vertragsunter -
zeichnung wird das Grundbuchamt im allgemeinen durch den Notar von der Beurkundung
unterrichtet. Dies bewirkt eine zeitlich befristete Grundbuchsperre und schützt damit den
Erwerber, der nach Zahlung seiner sechs prozenteigen Grunderwerbsteuer ins Grundbuch
eingetragen wird.

Beim Kauf werden fällig:

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