| Auslandsimmobilien - Spanien |
Viva Espana
Die einen lieben, die anderen hassen sie. Die Costa Brava, die
Costa del Sol
oder Mallorca und Ibiza polarisiert die sonnenhungrige Gemeinde
der deutschen
Urlauber. Eines ist sicher. Der Freund einer Ferienimmobilie
findet hier auf jeden
Fall das ein oder andere Schnäppchen.
Objekt der
Begierde: die spanische Finca |
Besonderheiten: Wer in Spanien ein Haus oder eine Wohnung Kaufen möchte, sollte auf jeden Fall vorher Checken, ob das Objekt vermietet ist, denn Mieter haben in Spanien umfangreiche Rechte. Falls eine Maklerprovision anfällt, achten Sie darauf, daß Sie dem Verkäufer belastet wird. Können Sie die Provision nicht auf den Verkäufer abwälzen, dann sollte sie keinesfalls mehr als sieben Prozent betragen. |
Vorsicht Unterschrift:
Sie sollten den Kaufvertrag erst dann unterzeichnen, wenn alle
Details ausgehandelt sind.
Denn: Schon ein privater schriftlicher Kaufvertrag ist auf der
Halbinsel bindend.
Der Contrato Privado:
Im privaten Kaufvertrag ist die Beschaffenheit der Immobilie
definiert, sind die Zahlungs-
konditionen und die mögliche Begleichung noch ausstehender
Steuern sowie anfallender
Übertragungskosten fixiert. Ferner legen die Parteien in diesem
Papier den Übergabezeit -
punkt und die Übernahme des Honorars fest.
Aras:
Eine Vereinbarung über Reugeld, beide Seiten sichern sich
dadurch ab, ist jederzeit mög -
lich. Zahlt beispielweise der Käufer den Restbetrag nicht
innerhalb der vereinbarten Frist,
geht die Anzahlung an den Verkäufer, ohne daß der Käufer das
Grundstück erhält.
Wird das Objekt allerdings während der Frist an einen Dritten
verkauft, so muß der Ver -
käufer an den jetzt benachteiligten, weil hintergangenen Käufer
die doppelte Anzahlung
zurückzahlen.
Notar:
Wenn der Contrato Privado ausgehandelt ist, wird der Notar
eingeschaltet, der die Besitzver -
hältnisse und Belastungen per Grundbuchauszug überprüft. Nach
Anfordern des Grundbuch -
auszuges ist das Grundbuchamt verpflichtet, den Notar während
einer Frist von zehn Tagen
per Fax von jeglicher Änderung der Grundbuchsituation zu
informieren. Innerhalb dieser
Zehn-Tage Frist wird der notarlielle Vertrag geschlossen und das
Eigentum geht auf den
Käufer über, der Verkäufer erhält allerdings auch sein Geld.
Am Tag der Vertragsunter -
zeichnung wird das Grundbuchamt im allgemeinen durch den Notar
von der Beurkundung
unterrichtet. Dies bewirkt eine zeitlich befristete
Grundbuchsperre und schützt damit den
Erwerber, der nach Zahlung seiner sechs prozenteigen Grunderwerbsteuer ins Grundbuch
eingetragen wird.
Beim Kauf werden fällig: